Donnerstag, 22. Januar 2009

So ein Landesrat a.D. hat es fein

So ein Landesrat außer Dienst hat es fein. Zum Beispiel, wenn er Erwin Koler heißt und in der Landesregierung nicht mehr gebraucht wurde. Bis 2008 erledigte er als Bildungslandesrat die Aufgaben des Landesschulratspräsidenten gleich mit. Dann allerdings wurden die Funktionen getrennt, damit Koler wieder einen eigenen Posten als Landesrat a.D. hat. Und wer zahlt’s? Wie immer.

Der Bezug von 141.000 Euro im Jahr ist ja schon einmal nicht schlecht, dazu kommen noch 4.400 Euro an Verfügungsmittel, damit er auch ab und zu jemanden einladen kann.

In einem Bericht des Landesrechnungshofes über die Fahrzeuglogistik des Landes findet sich aber nun eine weitere interessante Passage:

„Ein Springerfahrer (samt Fahrzeug) ist seit Anfang Juli 2008 aufgrund einer mündlichen Anweisung des Landeshauptmanns dem Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Tirol zugeteilt. In den letzten Jahren war aufgrund der Doppelfunktion Regierungsmitglied – Landesschulratspräsident eine solche Notwendigkeit nicht gegeben. Diese Situation ergab sich durch den Regierungswechsel. (...) Der LRH verweist in diesem Zusammenhang auf das Landes-Bezügegesetz 1998, LGBl. Nr. 23/1998 idF LGBl. Nr. 76/2003, wonach ein Dienstwagen dem Präsidenten des Tiroler Landtages und den Mitgliedern der Tiroler Landesreegierung gebührt. (...) Nach Ansicht des LRH ist diese Anweisung von der Tiroler Landesregierung als Kollegialorgan zu beschließen.“

Was das heißt?
- Ein Dienstwagen samt Fahrer steht eigentlich nur der Regierung und dem Landtagspräsidenten zu.
- Der Landesrat a.D. Erwin Koler hat aber trotzdem einen Dienstwagen samt Fahrer.
- Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, sondern eine mündliche Anweisung des Landeshauptmannes.
- Die neue Regierung erhält Privilegien für alte Landesräte, obwohl diese inzwischen in einer Bundesbehörde tätig sind

Wenn die ÖVP es sich richten kann, dann richtet sie es sich auch...

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Für mich kommt nicht klar heraus, ob eine Anweisung des Landeshauptmannes rechtlich abgesichert ist oder nicht!
Frech ist es, aber ist es verboten?

Anonym hat gesagt…

Haben wir keine anderen Probleme? Erwin Koler ist ein hoch angesehener Mann und ein Ehrenmann. Und im Vergleich zu zahlreichen anderen Privilegien sind das peanuts.

Anonym hat gesagt…

@David: Koler ein Ehrenmann?! Mal ganz abgesehen davon, dass dies ein antiquierter Ausdruck ist- wie kommst drauf, dass er hoch angesehen ist? Ist doch eh fehl besetzt und wenn Mann/Frau sich dies jetzt auch noch durch liest- Privilegien für Leute die eh schon genug Geld kassieren. Im Vergleich zu welchen Privilegien stufst du dies als "peanuts" ein?

Anonym hat gesagt…

@anonym: Alle, die mit ihm zu tun hatten und die ich kenne, und das sind einige,schätzen Erwin Koler. Ein seriöser, anständiger Mensch, der sein Ressort als LR korrekt geführt hat. Wirkliche Skandale waren die AK-Privilegien von Rechberger und Zacharias. Ein neuer Skandal ist der Selbstbedienungsladen, den Frau Sarah Wilson aus den Innsbrucker Festwochen gemacht hat.
P.S.: Geld kassieren - schauen wir uns vorher mal die Gagen diverser Manager, Sportler und sogenannter Künstler an, dann reden wir über den öffentlichen Dienst