Dienstag, 29. Juni 2010

Tilgs Rettungs-Zuschlag ist da

Die Tiroler Landesregierung hat heute den Zuschlag für das Rettungswesen nach einer unnötigen Ausschreibung erteilt. Gewonnen hat die Tiroler Bietergemeinschaft rund um Rotes Kreuz und Arbeitersamariterbund. Die Zuschlagssumme beträgt 27,4 Millionen Euro. Dazu kommen aber noch 6,5 Millionen Euro an Notarzthonoraren. Wir sind damit bei einer Summe von 33,9 Millionen Euro. Von Tilgs avisierten 22 Millionen ist das weit entfernt, somit ist das eine Niederlage für ihn auf ganzer Linie. Trotzdem bedeutet das, nach einem über Teile rechtswidrigem Vergabeverfahren, dass die Versorgung in Tirol damit nicht gesichert ist. Das Angebot ist nämlich unterpreisig, also unter dem, was für eine Versorgung in der geforderten Qualität nötig ist.

Für die Freiwilligen hat die Ausschreibung gebracht, was Tilg wollte: Sie werden möglichst aus dem System gedrängt, weil die Ausbildung als Notfallsanitäter mit Venenkompetenz vorgeschrieben wird und die Landesleitstelle "Flächendecken" disponieren wird, also Rettungsautos auf Parkplätzen stehen lassen, statt in den Ortsstellen. Das ist vor allem im Winter und in der Nacht mit Freiwilligen natürlich nicht machbar.

Das Notarztwesen liegt weiter im Argen. Den von Tilg angestrebten Trägerverein für Notärzte gibt es nämlich vorerst nicht, damit ist unklar wie viele Notärzte es in Zukunft geben wird. Klar ist nun nur, dass es 12 Notarzteinsatzsfahrzeuge geben wird und ergänzend einige Rettungseinsatzfahrzeuge ohne Notarzt. Die Flugrettung ist auch weiterhin völlig ungelöst, hier hat Tilg schon angekündigt, dass es bald eine Ausschreibung geben wird.

Die von Tilg gewünschten Ziele wurden allesamt nicht erreicht, deshalb ist nun wohl die Frage angebracht: wofür eigentlich das ganze Klimbim?

Presseaussendung: Tilg-Niederlage auf ganzer Linie
Der Standard: Umstrittene Entscheidung für Tiroler Rettung


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4 Kommentare:

ein freiwilliger hat gesagt…

@Gebi

Hat Herr LA Tilg bzw. die Tiroler Landesregierung überhaupt die berechtigung zu bestimmen ob nur mehr ein NFS mit NK-Venenzugang im RTW zu befinden hat? Laut SanG von 2002 sieht das aber anders aus! Somit übergeht man ja ein Bundesgesetz oder?

Es ist ja nicht schlecht wenn nur mehr ein NFS an Bord ist, aber nur dann wenn die Ausbildung zum NFS für Berufstätige/Freiwillige ermöglicht bzw. an ihrem Berufsleben angepasst ist.

Bitte um Erklärung...

ein besorgter Bürger hat gesagt…

Super, was in Herrgottsnamen mach i jetzt mit meiner umgetauschten Falkuniform????

Gebi Mair hat gesagt…

Nun, es gibt unterschiedliche Interpretationen des SanGesetzes. Ich versuche Tilg seit Monaten davon zu überzeugen, dass das SanG auch Rettungssanitäter im Transport vorsieht. Tilg behauptet aber steif und fest, der Paragraph im SanG über die Notfallsanitäter sei eine lex specialis zur lex generalis über die Rettungssanitäter und deshalb sei das nicht zulässig. Ich halte das für einen Unsinn - aber wer eine Ausschreibung macht kann sich wünschen was er will, auch wenn es Unsinn ist...

Anonym hat gesagt…

Ich bin Laie und frische jetzt erstmal meinen Erste-Hilfe-Kurs auf.

Glücklicherweise wohne ich in Kufstein direkt an der deutschen Grenze. Die paar Meter schaff ich dann im Notfall auch noch...