Donnerstag, 3. Februar 2011

Wenig Innovation in der Tiroler Kulturförderung

Im vergangenen Jahr hat der Tiroler Landtag das neue Tiroler Kulturfördergesetz beschlossen. Aufbauend darauf hat die Landesregierung nun die entsprechende Richtlinie erlassen, sie findet sich hier zum Nachlesen. Das einzig Neue daran ist, dass es in Zukunft auch mehrjährige Förderverträge geben darf, aber die brauchen jeweils einen einzelnen Ausnahmebeschluss der gesamten Landesregierung. Das heißt, es wird wohl nicht viele davon geben. Ansonsten gibt es aber nicht viel Innovation in der Richtlinie: Eigenhonorare können weiterhin grundsätzlich nicht verrechnet werden, das heißt dass davon ausgegangen wird, dass KünstlerInnen grundsätzlich gratis arbeiten. Und die Landesregierung selbst bekommt weiterhin keine Frist, wie schnell sie Anträge bearbeiten muss oder dass sie schriftliche Begründungen liefern muss, warum ein Projekt abgelehnt wird. Eine brave Richtlinie, aber die Chance auf etwas Neues, Innovatives hat man sich damit vorerst leider einmal vertan.

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