Freitag, 22. Februar 2013

Liftkaiser zum Staatsanwalt

Dass Liftkaiser quadratkilometerweise Gebiete erschließen ist bekannt. Dass sie nicht nur beim Erschließen übertreiben, sondern auch bei der Bewerbung ist ebenso notorisch. Die Frankfurter Allgemeine hat nun in einem polemischen aber zutreffenden Artikel Angaben zu Pistenkilometern überprüft. Dabei kamen Praktiken wie "Falllinie mal Pi halbe" zum Vorschein, mit der die Längen von Skipisten angegeben werden.

Nun ist das nicht nur ärgerlich. Der Umweltdachverband trifft den Punkt: Das könnte sogar schwerer Betrug sein, und damit strafbar. Der Umweltdachverband bringt deshalb die Liftkaiser vor den Staatsanwalt.

Das wird jedenfalls ein interessanter Fall. Weil er auch die Frage verhandeln wird, ob sich Seilbahner zur Werbung in diesem Land alles erlauben können oder ob unlauterer Wettbewerb auch hier ausgeschlossen sein soll. Ich bin gespannt.

Und noch einen interessanten Punkt macht der Umweltdachverband, gemünzt auf die geplante Erschließung des Piz Val Gronda durch die Ischgler Seilbahner: Bei schutzwürdigen Gebieten, wie es der Piz Val Gronda in Sachen Natura 2000 ist, besteht eine Rechtspflicht, nichts zur Verschlechterung zu unternehmen. Ob das den Silvretta Seilbahnen egal ist?



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